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   BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 2 Z 150/87   

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https://dejure.org/1988,6128
BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 2 Z 150/87 (https://dejure.org/1988,6128)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.1988 - BReg. 2 Z 150/87 (https://dejure.org/1988,6128)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 1988 - BReg. 2 Z 150/87 (https://dejure.org/1988,6128)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen einen Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage auf Beseitigung eines durch ihn eingebauten WC's in der Dachkammer ohne Zustimmung der anderen Eigentümer; Verwirkung eines Anspruchs nach § 242 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 589
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 11.09.1985 - BReg. 2 Z 63/85

    Anspruch auf Entfernung einer Markise gegen einen Wohnungseigentümer einer

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 2 Z 150/87
    Der Beseitigungsanspruch ist aus § 14 Nr. 1 , § 15 Abs. 3 WEG , § 1004 BGB begründet (BayObLG NJW-RR 1986, 178 [BayObLG 11.09.1985 - BReg. 2 Z 63/85] ).
  • BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 51/87

    Anspruch eines Wohnungs- und Teileigentümers einer Wohnanlage auf Beseitigung des

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 2 Z 150/87
    Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers hat der Senat mit Beschluß vom 6.8.1987 (BReg. 2 Z 51/87) den Beschluß des Landgerichts wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zu erneuter Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 51/98

    Verwirkung eines Beseitigungsanspruchs bei rechtswidriger baulicher Veränderung

    Der Einwand der Verwirkung kann auch einem Anspruch auf Beseitigung einer rechtswidrig ohne Zustimmung der übrigen Eigentümer vorgenommenen baulichen Veränderung im Sinne des § 22 WEG, die von den übrigen Eigentümern gem. § 14 Nr. 1 WEG nicht zu dulden wäre, entgegengehalten werden (vgl. BayObLG NJW-RR 88, 589; KG NJW-RR 89, 976; OLG Karlsruhe WuM 99, 594, 595; HansOLG WE 2000, 248, 249).
  • BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 2 Z 130/91

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei erheblichen Eingriffen in Statik und

    Beim Einbau von Dusche und WC müssen Eingriffe in die Steigleitung und die Falleitung, die beide im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, vorgenommen werden (BayObLG NJW-RR 1988, 589).

    Dies stellt für die Antragsteller einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil dar (§ 14 Nr. 1 WEG; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa BayObLGZ 1987, 78/84 m.w.Nachw.; BayObLG NJW-RR 1988, 589; BayObLG WE 1990, 70/71).

  • LG Lüneburg, 12.02.2008 - 9 S 77/07
    Hinzutreten müssen darüber hinausgehende Umstände, die darauf schließen lassen, dass die Anspruchsinhaber ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen werden (OLG Hamburg, a.a.O.; BayObLG, NJW-RR 88, 589).
  • OLG Köln, 30.09.2005 - 16 Wx 37/05
    Ein etwaiger Verwirkungstatbestand hätte ebenso wie ein anspruchsbegrenzender Vorwurf widersprüchlichen Verhaltens das Bewusstsein vorausgesetzt, dass Wohnraumnutzung unerlaubt ist und deren Unterlassung nach § 1004 BGB i. V. m. § 15 Abs. 3 WEG verlangt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, WuM 1990, 316 ff.; BayObLG NJW-RR 1988, 589).
  • BayObLG, 08.07.1993 - 2Z BR 51/93

    Rechtmäßigkeit von Umbau und Ausbaumaßnahmen im Rahmen des

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  • OLG Frankfurt, 18.01.1999 - 20 W 198/97

    Einbau eines Metalltores und einer Metalltür im Sinne einer modernisierenden

    Die Vorinstanzen konnten den Antragstellern auch keine "Retourkutsche" wegen des verlorenen Vorprozesses entgegenhalten, weil die Antragsteller eine Gleichbehandlung der Wohnungseigentümer in der Frage der baulichen Veränderungen grundsätzlich verfolgen dürfen (BayObLG WE 90, 177; 93, 286; NJW-RR 88, 589).
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